Naturheilverfahren

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Naturheilverfahren

Dazu gehören (nach einer Definition von Alfred Brauchle, 1952) die Sonne, das Licht, die Luft, die Bewegung, die Ruhe, die Nahrung, das Wasser, die Kälte, die Erde, die Atmung, die Gedanken, die Gefühle und Willensvorgänge. In einem weiter gefassten Verständnis werden auch „natürliche“ Arzneimittel, vor allem Heilpflanzen und deren Zubereitungen einbezogen.

Dass diese Definition problembeladen ist, zeigen folgende Beispiele: Die Impfung mit einem gentechnologisch hergestellten Hepatitis-B-Impfstoff wirkt vorbeugend durch Aktivierung des körpereigenen Immunsystems, oder Penicillin ist ein Stoff natürlichen Ursprungs. Zur Naturheilkunde zählt keines der beiden Beispiele trotz Erfüllung der o. g. Definitionskriterien.

Als Naturheilkunde werden heutzutage auch oft Bereiche der Alternativmedizin und im engeren Sinne Teile der Komplementärmedizin (d. h. zu den wissenschaftlich nicht anerkannten, die Medizin ergänzenden Verfahren) bezeichnet. Im Gegensatz zu den alternativmedizinischen Heilmethoden lässt sich die Wirkungsweise der eigentlichen (klassischen) Naturheilverfahren wissenschaftlich belegen.

Als ein wichtiger Pionier gilt der Arzt Christoph Wilhelm Hufeland. 1888 erschien von Friedrich Eduard Bilz mit seinem Bilz-Buch das Standardwerk der Naturheilkunde.